Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Nutzung der Softwareplattform "Baufi-Partnerportal" (nachfolgend "Plattform"), bereitgestellt durch den Anbieter. Mit der Registrierung und Nutzung der Plattform erklärt sich der Nutzer mit diesen AGB einverstanden.
§2 Leistungsbeschreibung
Die Plattform stellt Werkzeuge zur Verwaltung von Finanzierungsvorgängen, Dokumentenmanagement, Kommunikation und Zusammenarbeit bereit. Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungsvertrag und der Freischaltung durch den Anbieter.
Für Probe-, Test-, Beta- und Preview-Zugänge gilt ergänzend:
- Funktionen können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.
- Features können hinzugefügt, entfernt, eingeschränkt oder unfertig sein.
- Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Verfügbarkeiten oder Leistungsniveaus.
- Testzugänge dienen ausschließlich Erprobungs- und Evaluationszwecken.
Soweit der Nutzer optionale externe Integrationen wie Google Kalender aktiviert, wird die Verbindung erst nach einer gesonderten Autorisierung beim jeweiligen Anbieter hergestellt. Der Nutzer bestimmt die freigegebenen Konten, Kalender und Synchronisierungsrichtungen und kann die Verbindung jederzeit trennen. Für den externen Dienst gelten ergänzend dessen Bedingungen und Verfügbarkeiten. Einzelheiten zur Verarbeitung der dabei anfallenden Daten enthält die Datenschutzerklärung.
§3 Registrierung und Zugang
Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
§4 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich:
- die Plattform nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung zu verwenden;
- keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder zu verbreiten;
- technische Schutzmaßnahmen nicht zu umgehen;
- den Anbieter über Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu informieren.
§5 Besondere Pflichten bei Probe- und Testzugängen
Für Nutzer mit Probe-, Test-, Beta- oder Preview-Zugang gelten zusätzlich folgende Pflichten. Diese ergänzen eine ggf. gesondert geschlossene Vertraulichkeits- und Testzugangsvereinbarung (NDA).
5.1 Verbot von Aufnahmen und Reproduktionen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ist es untersagt, Screenshots, Bildschirmfotos, Screen-Recordings, Video-, Audio- oder sonstige Aufnahmen der Plattform, ihrer Oberflächen, Funktionen oder Inhalte anzufertigen.
5.2 Verbot der Informationsweitergabe
Der Nutzer darf keine Informationen über Funktionen, Features, Workflows, Datenmodelle, Benutzeroberflächen, Roadmaps oder sonstige Details der Plattform an Dritte weitergeben. Dies umfasst insbesondere mündliche, schriftliche und digitale Weitergabe, einschließlich sozialer Medien, Foren und Messenger-Dienste.
5.3 Verbot der Wettbewerbsnutzung
Die Nutzung des Testzugangs zur Wettbewerbsbeobachtung, Wettbewerbsanalyse, Nachahmung, zum Benchmarking oder zur Entwicklung konkurrierender Produkte ist ausdrücklich untersagt.
5.4 Vertraulichkeit
Alle im Rahmen des Testzugangs zugänglichen Informationen — einschließlich aktuell und künftig freigeschalteter Funktionen — sind streng vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Testzugangs fort.
5.5 Personalisierte Kennzeichnung (Watermarking)
Der Anbieter ist berechtigt, innerhalb der Plattform individualisierte Kennzeichnungen, Wasserzeichen oder vergleichbare technische Markierungen einzublenden oder zu hinterlegen. Diese Kennzeichnungen dürfen vom Nutzer nicht entfernt, verdeckt, verändert oder umgangen werden.
5.6 Löschung und Rückgabe
Bei Beendigung des Testzugangs ist der Nutzer verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Plattform erhaltenen Informationen, Dokumente und Materialien unverzüglich zu löschen oder an den Anbieter zurückzugeben. Auf Verlangen hat der Nutzer die vollständige Löschung schriftlich zu bestätigen.
5.7 Rechtsfolgen bei Verstoß
Bei Verstoß gegen die Pflichten dieses Paragraphen ist der Anbieter berechtigt:
- den Zugang sofort zu sperren;
- Unterlassung, Auskunft und Rechenschaft zu verlangen;
- Schadensersatz geltend zu machen;
- eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen (Hamburger Brauch).
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§6 Schutz der Software
Dem Nutzer ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt:
- die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG ausdrücklich und zwingend gestattet ist;
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, zu entfernen oder unwirksam zu machen;
- automatisierte Zugriffe, Crawling, Scraping oder systematische Datenextraktion durchzuführen;
- aus der Plattform Produktkonzepte, Benutzeroberflächen, Masken, Workflows, Datenmodelle oder sonstige Gestaltungselemente abzuleiten oder nachzuahmen.
Die gesetzlichen Rechte des Nutzers nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben von dieser Regelung unberührt, soweit sie zwingend und nicht abdingbar sind (§ 69g Abs. 2 UrhG).
§7 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, kann jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
§8 Haftung
8.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.2 Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
8.4 Besonderheiten bei Testzugängen
Bei Probe-, Test-, Beta- und Preview-Zugängen, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.5 Produkthaftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§9 Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Anbieter ein wichtiges Anliegen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden sich in der separaten Datenschutzerklärung.
Soweit der Anbieter personalisierte Wasserzeichen, nutzerbezogene Kennzeichnungen, Session-Tracking, Zugriffsprotokolle oder Audit-Logs einsetzt, werden Art, Umfang und Zweck dieser Verarbeitungen in der Datenschutzerklärung erläutert.
§10 Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Probe- und Testzugänge
Probe-, Test-, Beta- und Preview-Zugänge werden auf unbestimmte Zeit gewährt und sind jederzeit vom Anbieter widerruflich. Der Anbieter kann den Testzugang ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist sperren oder beenden. Ein Anspruch des Nutzers auf Aufrechterhaltung des Testzugangs besteht nicht.
10.2 Reguläre Vertragszugänge
Die Vertragslaufzeit für reguläre, entgeltliche Zugänge richtet sich nach dem jeweiligen Nutzungsvertrag. Sofern dort nichts Abweichendes geregelt ist, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
10.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB, einer Vertraulichkeitsvereinbarung oder einer gesonderten Nutzungsvereinbarung verstößt.
§11 Änderungen der AGB
11.1 Änderungsvorbehalt
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Nutzer zumutbar sind. Änderungen von Hauptleistungspflichten und wesentlichen Vertragsgrundlagen sind von diesem Änderungsvorbehalt ausgenommen.
11.2 Mitteilung und Widerspruch
Der Anbieter wird den Nutzer über Änderungen der AGB mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren. Die Mitteilung enthält einen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Widerspruchsfrist sowie die Rechtsfolgen des Schweigens.
11.3 Wirkung des Schweigens
Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der geänderten AGB.
§12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.